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Einreise & Visabestimmungen Dubai (VAE)

Einreise- und Zollbestimmungen für Deutsche Staatsangehörige

Die Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt rechtzeitig informiert wird. Daher ist es ratsam, sich zusätzlich bei den Vertretungen des Ziellandes zu erkundigen. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche und detaillierte Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei der Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen und COVID-19

Da sich Einreisebestimmungen häufig ändern, sollten Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung informieren. Achten Sie dabei besonders auf aktuelle Hinweise im Zusammenhang mit COVID-19.

Reisedokumente

Für deutsche Staatsangehörige ist die Einreise in die VAE mit den folgenden Dokumenten möglich:

- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja, nur, wenn nicht verlängert

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Aufenthalten von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass oder Kinderreisepass nicht zu.

Wichtiger Hinweis:
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die mitzuführenden Dokumente können von den staatlichen Regelungen abweichen. Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.

Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Sollte ein Kinderreisepass in den VAE verloren gehen, kann dort innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen die Ausreise aus den VAE, jedoch nicht die Wiedereinreise (z.B. im Rahmen einer Kreuzfahrt durch mehrere Länder).

Geschlechts- und Geburtsdatumeintragungen im Pass:
Die Einreise wird nur Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen verweigert werden, deren Geburtsdatum im Pass nicht vollständig angegeben ist (z.B. „XX.XX.“).

Konsularische Hilfe:
Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.

Flughafentransit

Der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und den Abu Dhabi International Airport (AUH) ist auch mit einem gültigen Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz möglich, sofern der internationale Transitbereich des jeweiligen Flughafens nicht verlassen wird.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen kein Visum. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Arbeit ist in den VAE nicht erlaubt. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.

Hinweis:
Für einen nicht-touristischen Aufenthalt sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland erfragt werden. Bei Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen empfindliche Geldstrafen, Ausweisung oder sogar Inhaftierung.

Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten

Bei der Ein- und Ausreise wird eine Passkontrolle mithilfe eines biometrischen Iris-Scans durchgeführt. An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz selbst geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie jedoch gegebenenfalls die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Wie lange ist das Visum gültig?

Touristenvisa berechtigen zu einer maximalen 90-tägigen Aufenthaltsdauer innerhalb von 180 Tagen.

Wie viel kostet das Visum für Dubai / Vereinigte Arabische Emirate (VAE)?

Die Visa wird durch die Grenzbeamten vor Ort kostenlos in den Reisepass gestempelt.