Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise nach Dubai ist für deutsche Staatsbürger in der Regel unkompliziert – vorausgesetzt, Reisedokumente wie Reisepass oder Personalausweis erfüllen die nötigen Anforderungen. Dennoch empfiehlt es sich, vor Reiseantritt die aktuellen Einreise- und Zollregelungen bei den zuständigen Auslandsvertretungen der VAE zu prüfen. Nur dort erhältst du verbindliche und detaillierte Informationen. Auch der deutsche Zoll bietet verlässliche Hinweise für die Rückreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Dubai: Reisepass oder Personalausweis?
Für die Einreise nach Dubai ist ein gültiger Reisepass Pflicht. Ein Personalausweis reicht nicht aus – auch nicht für den Transit.
Für deutsche Staatsangehörige ist die Einreise in die VAE mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja (nur, wenn nicht verlängert)
Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen noch mindestens sechs Monate gültig sein. Eine Einreise mit abgelaufenem oder ungültigem Pass ist nicht möglich.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können von den staatlichen Vorschriften abweichen. Beantrage daher frühzeitig einen gültigen biometrischen Reisepass.
Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bestehende behalten ihre Gültigkeit. Bei Verlust in den VAE kann ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass beantragt werden – beide sind zur Ausreise gültig, aber nicht für eine erneute Einreise z. B. bei Kreuzfahrten.
Geschlechts- und Geburtsdatumeintragungen: Nur Pässe mit vollständigem Geburtsdatum und Geschlechtsangabe „M“ oder „F“ werden akzeptiert. Einträge wie „XX.XX.“ im Geburtsdatum können zur Einreiseverweigerung führen.
Konsularische Hilfe: Deutsche Vertretungen in den VAE können nur nach Einreise in Passangelegenheiten helfen – nicht im Transitbereich.
Flughafentransit
Ein Transit über DXB (Dubai) und AUH (Abu Dhabi) ist auch mit einem Reiseausweis zur Rückkehr möglich – sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
Visum
Für touristische, geschäftliche (ohne Arbeitsaufnahme) oder Besuchsaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Eine Verlängerung ist vor Ort möglich.
Wichtig: Arbeiten – auch unbezahlt – sind nicht erlaubt. Bei Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer drohen Geldstrafen, Abschiebung oder Inhaftierung.
Einreisekontrolle & Biometrie
Bei der Ein- und Ausreise erfolgt eine biometrische Kontrolle (Iris-Scan). Zusätzlich werden Transitpassagiere auf Drogenbesitz kontrolliert. Bereits geringste Mengen (unter 0,1 g) können zu jahrelangen Haftstrafen führen.
Minderjährige
Es gelten keine besonderen Vorschriften. In Einzelfällen kann eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig sein.
Häufige Fragen
Wie lange ist das Visum gültig?
Das Visum bei Einreise ist 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen gültig. Es handelt sich um eine sogenannte visumfreie Aufenthaltsregelung, die mehrfach genutzt werden kann – solange das Limit von 90 Tagen nicht überschritten wird.
Was kostet das Visum?
Das Touristenvisum für deutsche Staatsangehörige ist kostenfrei. Es wird automatisch bei der Einreise in den Reisepass gestempelt.
Kann ich das Visum in Dubai verlängern?
Ja, eine Verlängerung ist in der Regel möglich. Sie muss vor Ablauf der Aufenthaltsdauer bei der zuständigen Migrationsbehörde beantragt werden. Die Verlängerung kostet rund 600–800 AED (ca. 150–200 €).
Darf ich mit dem Touristenvisum arbeiten?
Nein. Jegliche Form der Arbeit – auch unbezahlt, z. B. bei Freiwilligenprojekten – ist mit dem Touristenvisum nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können zu Geldstrafen, Ausweisung oder Inhaftierung führen.
Müssen Kinder ein eigenes Reisedokument haben?
Ja. Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument mit biometrischen Daten. Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Für die Einreise in die VAE ist ein gültiger, nicht verlängerter Kinderreisepass weiterhin zulässig, sofern alle Anforderungen erfüllt sind.
Was passiert bei einer Überziehung der Aufenthaltsdauer?
Wer die erlaubten 90 Tage überschreitet, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen (z. B. 100 AED pro Tag), ggf. auch mit Abschiebung oder Wiedereinreisesperren.
Gilt der deutsche Personalausweis zur Einreise?
Nein. Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist ausschließlich mit einem gültigen Reisepass möglich. Ein Personalausweis reicht nicht aus – auch nicht bei Transit.